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   VGH Bayern, 25.02.2020 - 22 A 18.40038   

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VGH Bayern, 25.02.2020 - 22 A 18.40038 (https://dejure.org/2020,11857)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.02.2020 - 22 A 18.40038 (https://dejure.org/2020,11857)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. Februar 2020 - 22 A 18.40038 (https://dejure.org/2020,11857)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    § 18 S. 2; § 18e Abs. 5 AEG i.d.F. vom 9.12.2006; § 74 Abs. 2 S. 2 und 3; VwVfG § ... 75 Abs. 1 S. 1; § 41 Abs. 1 BImSchG i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 2 16. BImSchV; Art. 14; GG Art. 28 Abs. 2 S. 1; Art. 1 Abs. 1 und 2; BayFwG Art. 2 und 3, 16 und 17
    Verletzung der kommunalen Planungshoheit durch Bahnstreckenplanung

  • rewis.io

    Gemeindliche Selbstverwaltungsgarantie und kommunale Planungshoheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (26)

  • VGH Bayern, 23.06.2015 - 22 A 14.40036

    Eisenbahnrechtliche Planfeststellung

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2020 - 22 A 18.40038
    Zwar kann eine Verletzung des Rechts auf gerechte Abwägung (§ 18 Satz 2 AEG - hier und nachfolgend i.d.F. vom 9.12.2006) dann vorliegen, wenn durch einen PFB in eine solchermaßen geschützte Rechtsposition abwägungsfehlerhaft eingegriffen wird (BayVGH, U.v. 23.6.2015 - 22 A 14.40036 - juris Rn. 14).

    Wird durch einen PFB in eine solchermaßen geschützte Rechtsposition eingegriffen, so kann eine Verletzung des Rechts auf gerechte Abwägung (§ 18 Satz 2 AEG) vorliegen (BayVGH, U.v.23.6.2015 - 22 A 14.40036 - juris Rn. 14).

    Die Planungshoheit verleiht einer Gemeinde keinen Anspruch darauf, dass ihre Verkehrsinfrastruktur unangetastet bleibt (vgl. BVerwG, B.v. 18.3.2008 - 9 VR 5.07 - NuR 2008, 502 ff., juris Rn. 8; BayVGH, U.v. 29.1.2010 - 22 A 09.40005 - juris Rn. 24, U.v. 23.6.2015 - 22 A 14.40036 - juris Rn. 19 m.w.N).

  • BVerwG, 07.12.1988 - 7 B 98.88

    Planung von Erweiterungsflächen einer Mülldeponie; Teilbarkeit einer

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2020 - 22 A 18.40038
    Das EBA hat im angegriffenen PFB (S. 489 und 490) ausgeführt, dass etwaige "umwegbedingte" Mehrkosten der Klägerin (für die gesamte Verwaltungsgemeinschaft: geschätzt ca. 39.000 EUR in eineinhalb Jahren) - soweit etwaige Mehrkosten überhaupt von der Klägerin zu tragen wären - relativ geringfügig (im Vergleich zum kommunalen Haushalt der Klägerin von ca. 4 Mio. EUR brutto pro Jahr) sind, dass deshalb eine nicht mehr zu bewältigende und hinzunehmende Einengung ihrer Finanzspielräume (vgl. zu diesem Maßstab: BVerwG, U.v. 18.6.1997 - 11 A 65.95 - juris Rn. 31) nicht zu besorgen ist, und dass es bereits vor Erlass des PFB konkreter und substantiierter Darlegungen der Klägerin zu den ihr entstehenden "umwegbedingten" Mehrkosten bedurft hätte, um - auch unter Berücksichtigung des von der Planungsbehörde zu befolgenden Untersuchungsgrundsatzes (§ 24 VwVfG) - diese Mehrkosten als entscheidungserheblichen Belang für die Behörde erkennbar und damit abwägungsbeachtlich zu machen (BVerwG, U.v. 18.6.1997 - 11 A 65.95 - juris Rn. 29 und B.v. 7.12.1988 - 7 B 98/88 - juris Rn. 4).

    Als abwägungsbeachtlich erkennbar ist eine Betroffenheit dann, wenn sie sich entweder aufdrängt oder wenn ein Planbetroffener Umstände, die nicht ohne Weiteres als abwägungsbeachtlich erkennbar sind, in der Öffentlichkeitsbeteiligung oder auf andere zulässige Weise rechtzeitig in das Planfeststellungsverfahren einbringt (VGH BW, U.v. 29.1.2020 - 5 S 1658/17 - juris Rn. 42; BVerwG, B.v. 7.12.1988 - 7 B 98.88 - juris Rn. 4).

  • BVerwG, 04.08.2008 - 9 VR 12.08

    Planfeststellung für den Rückbau eines Bahnübergangs; sofortige Vollziehbarkeit;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2020 - 22 A 18.40038
    Rechtlich geschützt sind die Gemeinden zudem auch gegenüber solchen Planungen und Maßnahmen überörtlicher Verwaltungsträger, die das Gemeindegebiet oder Teile davon nachhaltig betreffen und die Entwicklung der Gemeinde beeinflussen; dies gilt auch für eine Veränderung der verkehrlichen Infrastruktur (zu allem: BVerwG, B.v. 4.8.2008 - 9 VR 12.08 - juris Rn. 3).

    Dies gilt auch für eine Veränderung der verkehrlichen Infrastruktur (BVerwG, B.v. 4.8.2008 - 9 VR 12.08 - NVwZ 2008, 1237).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2020 - 5 S 1658/17

    Unbegründeter Anspruch von Grundstückeigentümern auf teilweise Aufhebung des

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2020 - 22 A 18.40038
    Nach der Rechtsprechung sind in die Abwägungsentscheidung nur diejenigen Belange einzustellen, die mehr als nur geringfügig und zudem schutzwürdig und für die zur Entscheidung berufene Behörde erkennbar sind (VGH BW, U.v. 29.1.2020 - 5 S 1658/17 - juris Rn. 42; BVerwG, B.v. 9.11.1979 - 4 N 1.78 u.a. - juris Rn. 50).

    Als abwägungsbeachtlich erkennbar ist eine Betroffenheit dann, wenn sie sich entweder aufdrängt oder wenn ein Planbetroffener Umstände, die nicht ohne Weiteres als abwägungsbeachtlich erkennbar sind, in der Öffentlichkeitsbeteiligung oder auf andere zulässige Weise rechtzeitig in das Planfeststellungsverfahren einbringt (VGH BW, U.v. 29.1.2020 - 5 S 1658/17 - juris Rn. 42; BVerwG, B.v. 7.12.1988 - 7 B 98.88 - juris Rn. 4).

  • BVerwG, 28.11.2017 - 7 A 17.12

    Elbvertiefung: Klagen der Städte Cuxhaven und Otterndorf und der Berufsfischer

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2020 - 22 A 18.40038
    Das Bundesverwaltungsgericht hat zu den anzuwendenden Maßstäben Folgendes ausgeführt (BVerwG, U.v. 28.11.2017 - 7 A 17.12 - juris Rn. 69):.

    Erforderlich dafür ist aber, dass mit der fremden Fachplanung eine eigene, hinreichend bestimmte Planung der Gemeinde nachhaltig gestört würde, auf noch nicht verfestigte, aber konkrete Planungsabsichten der Gemeinde nicht hinreichend Rücksicht genommen worden wäre oder das Fachplanungsvorhaben wegen seiner Großräumigkeit wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren eigenen Planung der Gemeinde entzöge (siehe oben die Ausführungen unter 1.1.2 mit dem Hinweis auf BVerwG, U.v. 28.11.2017 - 7 A 17.12 - juris Rn. 69).

  • BVerwG, 06.11.2013 - 9 A 9.12

    Planfeststellung; fachplanerische Abwägung; Gemeinde; Selbstverwaltung;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2020 - 22 A 18.40038
    "Die gemeindliche Planungshoheit vermittelt nach ständiger Rechtsprechung eine wehrfähige, in die Abwägung einzubeziehende Rechtsposition gegen fremde Fachplanungen auf dem eigenen Gemeindegebiet, wenn das Vorhaben nachhaltig eine bestimmte Planung der Gemeinde stört, wegen seiner Großräumigkeit wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren gemeindlichen Planung entzieht oder gemeindliche Einrichtungen in ihrer Funktionsfähigkeit erheblich beeinträchtigt (BVerwG, U.v. 6.11.2013 - 9 A 9.12 - Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 165 Rn. 19).

    Erforderlich ist aber, dass die Beeinträchtigung eine erhebliche ist (BVerwG, U.v. 6.11.2013 - 9 A 9.12 - UPR 2014, 223 Rn. 19), dass - bei einer gemeindlichen Einrichtung - die Funktionsfähigkeit dieser Einrichtung erheblich in Mitleidenschaft gezogen wird (vgl. BVerwG, U.v. 7.6.2001 - 4 CN 1.01 - BVerwGE 114, 301 m.w.N.).

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 26.94

    Vorgehen einer Gemeinde gegen fernstraßenrechtliche Planung

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2020 - 22 A 18.40038
    Zwar ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch eine konkrete "in sonstiger Weise verfestigte" Planung schutzwürdig und in der fachplanungsrechtlich gebotenen Abwägung einzustellen; zudem muss auch eine noch nicht verfestigte, aber konkrete Planungsabsicht der Gemeinde in der Abwägung berücksichtigt werden (BVerwG, U.v. 21.3.1996 - 4 C 26.94 - juris Rn. 27; BVerwG, B.v. 26.9.2013 - 4 VR 1.13 - juris Rn. 49); eine solche im obigen Sinn noch nicht verfestigte Planung einer Gemeinde ist also bei der Abwägung im Planfeststellungsverfahren nicht belanglos.

    Planerische Erschwernisse und selbst eine Verringerung der als Wohnbauland geeigneten Fläche muss die Gemeinde als Folge der - ihr zuvorgekommenen - konkretisierten und verfestigten Fachplanung (hier: durch die Planfeststellung) dagegen hinnehmen (vgl. OVG LSA, U.v 27.6.2019 - 1 K 126.17 - juris Rn. 82 ff., insb. Rn. 88 bis 90 m.w.N.; BVerwG, U.v. 21.3.1996 - 4 C 26.94 - juris Rn. 26 bis 28).

  • BVerwG, 26.09.2013 - 4 VR 1.13

    Kein Baustopp für Teilstrecke der Höchstspannungsleitung Hamburg/Nord - Dollern

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2020 - 22 A 18.40038
    Zwar ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch eine konkrete "in sonstiger Weise verfestigte" Planung schutzwürdig und in der fachplanungsrechtlich gebotenen Abwägung einzustellen; zudem muss auch eine noch nicht verfestigte, aber konkrete Planungsabsicht der Gemeinde in der Abwägung berücksichtigt werden (BVerwG, U.v. 21.3.1996 - 4 C 26.94 - juris Rn. 27; BVerwG, B.v. 26.9.2013 - 4 VR 1.13 - juris Rn. 49); eine solche im obigen Sinn noch nicht verfestigte Planung einer Gemeinde ist also bei der Abwägung im Planfeststellungsverfahren nicht belanglos.

    Sie hat aber geringeres Gewicht; denn auf sie muss nur in der Weise Rücksicht genommen werden, dass die von der Gemeinde konkret in Betracht gezogenen städtebaulichen Planungsmöglichkeiten nicht unnötigerweise "verbaut" werden (BVerwG, B.v. 26.9.2013 - 4 VR 1.13 - juris Rn. 49).

  • VGH Bayern, 11.07.2016 - 22 A 15.40036

    Abwägung bei Planfeststellung betreffend den Neubau der S-Bahn-Stammstrecke

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2020 - 22 A 18.40038
    Das EBA hat unter Nr. B.4.1 (S. 108 bis 114) ausführlich dargestellt, weshalb das Gesamtvorhaben "Lückenschluss E... - Flughafen M." und - als dessen Teil - insbesondere der verfahrensgegenständliche PFA 4.1, gemessen an den Zielen gemäß § 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) als maßgeblichem Fachplanungsgesetz, vernünftigerweise geboten ist im Sinn der Rechtsprechung (BVerwG, z.B. U.v. 16.3.2006 - 4 A 1075.04 - juris Rn. 182 m.w.N.; BayVGH, U.v. 11.7.2016 - 22 A 15.40036 - juris Rn. 28 bis 31).

    Diese und weitere im PFB enthaltene Erwägungen sind nachvollziehbar und stützen die Einschätzung des EBA, dass dem streitigen Vorhaben die Planrechtfertigung nicht fehlt; das Vorhaben dient der Gewährleistung eines sicheren und attraktiven Verkehrsangebots auf der Schiene im Sinn von § 1 Abs. 1 Satz 1 AEG (vgl. BayVGH, U.v. 11.7.2016 - 22 A 15.40036 - juris Rn. 31 m.w.N.).

  • BVerwG, 20.12.1988 - 4 B 211.88

    Voraussetzungen für die Würdigung einer Planungsalternative

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2020 - 22 A 18.40038
    Derartige Kostengründe seien gemäß § 7 Abs. 1 BHO ein gewichtiger öffentlicher Belang, der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sei zu beachten (vgl. BVerwG, B.v. 20.12.1988 - 4 B 211.88 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 22.10.2013 - 9 A 13.12
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 9.95

    Immissionsschutzrecht: Lärmschutz bei Bau oder wesentliche Änderung einer

  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

  • BVerwG, 07.06.2001 - 4 CN 1.01

    Klagebefugnis einer Gemeinde gegen naturschutzrechtliche Verordnung; Zulässigkeit

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1001.04

    Gemeindeklagen gegen luftrechtliche Planfeststellung; Ziel der Raumordnung;

  • BVerwG, 13.03.1995 - 11 VR 2.95

    Planfeststellung - Anhörung der Gemeinde - Einwendungsfrist - Bundeswasserstraßen

  • BVerwG, 06.09.2018 - 3 A 15.15

    VDE 8.1 Nürnberg - Ebensfeld: Klagen gegen den Ausbau der Bahnstrecke im

  • BVerwG, 18.03.2008 - 9 VR 5.07

    Eilantrag der Gemeinde Bucha gegen Neubautrasse der A 4 bei Jena erfolglos

  • VGH Bayern, 23.12.2016 - 4 CE 16.2063

    Zuständigkeit für den abwehrenden Brandschutz für eine Einrichtung der Bundeswehr

  • OVG Saarland, 24.05.2018 - 2 A 551/17

    Zulassung eines Rahmenbetriebsplans zur übertägigen Gewinnung von

  • BVerwG, 18.06.1997 - 11 A 65.95

    Recht des Schienenverkehrs - Einwendungen einer Gemeinde wegen mangelnder

  • VGH Bayern, 29.01.2010 - 22 A 09.40005

    Eisenbahnrechtliche Planfeststellung; Auflassung von Bahnübergängen; wehrfähige

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

  • BVerwG, 17.03.2005 - 4 A 18.04

    Bau oder wesentliche Änderung einer öffentlichen Straße; Verkehrszunahme auf

  • VGH Bayern, 04.04.2013 - 22 A 12.40048

    Planfeststellung für einen Ersatzbau einer Hochspannungs-Freileitung auf

  • VGH Bayern, 21.06.2023 - 8 A 21.40036

    Erfolglose Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss für eine Ortsumfahrung

    Ein Optimierungsgebot, die "Hilfsfrist" (Art. 7 Abs. 2 Satz 5 BayRDG) oder die Zeit bis zur Ankunft im Krankenhaus so kurz wie möglich zu halten, besteht nicht (vgl. auch BayVGH, U.v. 25.2.2020 - 22 A 18.40038 - ZUR 2020, 559 = juris Rn. 72); der Planfeststellungsbeschluss hat die diesbezüglichen Einwände rechtsfehlerfrei zurückgewiesen (vgl. PFB S. 266).
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